Faktum: Ehe Sie andere Anschaffungen tätigen, sollten Sie die Miete, das Wasser und die Stromkosten bezahlen. Prävention ist der beste Schutz vor einer Sperrankündigung vom Energieanbieter und schließt solche Situationen aus. Ist das Kind sprichwörtlich bereits in den Brunnen gefallen, gibt es einige Maßnahmen zur Verhinderung der angedrohten Stromsperre.
Stromsperre angekündigt – was nun?
Ihr Energieversorger teilt Ihnen die Unterbrechung der Energieversorgung mit einem Monat Vorlauf mit. Sie haben also noch Zeit, durch entsprechende Aktionen und Handlungen – bestenfalls durch die Zahlung der Außenstände, eine Wirkung zu erzielen und der Sperrung aus dem Weg zu gehen. Drei Tage vor der Deadline erhalten Sie ein weiteres Schreiben, in dem der Tag der Unterbrechung Ihrer Belieferung mit Energie mitgeteilt wird. Haben Sie bis jetzt noch nicht gehandelt, ist guter Rat und Ihre umgehende Reaktion von Vorteil. Denn die Stromsperre bringt nicht nur gravierende Folgen, sondern auch jede Menge Anschlusskosten mit sich. In der Regel reicht es aus, wenn Sie von Ihren Außenständen sofort einen Betrag von 100 Euro begleichen und mit Ihrem Energieversorger eine Vereinbarung zur Ratenzahlung treffen. Beziehen Sie Hartz 4, lassen Sie die monatliche Pauschale doch direkt über die Arge anweisen und schützen sich damit vor einem Zahlungsausfall. Mit diesen wie auch mit diesen Tipps können Sie sich vor einer dunklen Wohnung ohne Herd und schlimmstenfalls ohne Heizung schützen und sicher sein, dass die Versorgung und Lebensqualität Ihrer Familie nicht in Gefahr gerät.
Je niedriger die Außenstände, umso höher die Repressalien
Schulden Sie Ihrem Energieanbieter beispielsweise einen Betrag von 80 Euro, kann die Sperre eine enorme Härte bedeuten. Denn die Kosten für die Unterbrechung und den Neuanschluss werden letztendlich von Ihnen getragen und sind zuzüglich zu den Außenständen vor der erneuten Stromversorgung zu begleichen. Wenn auch eine Ratenzahlung ausgeschlossen ist, können Sie in besonderen Härtefällen einen Antrag auf Erlassung der Energieschulden stellen. Diese Möglichkeit haben Sie nicht nur beim Bezug von Sozialleistungen, sondern auch als Arbeitnehmer mit einem unverhältnismäßig niedrigen Einkommen. Auch wenn Verhandlungen mit der Arge oder Ihrem Stromanbieter mühselig und zeitintensiv sind, können sie sich lohnen und einer Stromsperre vorbeugen. In jedem Fall gilt: Borgen Sie sich lieber Geld von einem Freund oder in der Familie, als mit den monatlichen Abschlägen für Energie in Verzug zu geraten. Ist die Androhung einer Sperrung bei Ihnen eingetroffen, handeln Sie umgehend und bedenken, dass Sie nur maximal vier Wochen für die Vermeidung der tatsächlichen Stromunterbrechung haben. Werden Sie aus dem Stromnetz abgeklemmt, sind die Folgekosten enorm und Sie zahlen im Endeffekt eine so hohe Summe, dass die Beschaffung der finanziellen Mittel zu einer hohen Herausforderung wird.
Behalten Sie Ihre Energiekosten und den Verbrauch im Blick
Neben der pünktlichen Zahlung der Abschläge ist es wichtig, Ihre monatlichen Kosten und den Verbrauch im Blick zu behalten. Sollte sich Ihr Energieverbrauch erhöhen, sparen Sie dort, wo es möglich ist. Hebt der Energieversorger die Preise an, vergleichen Sie den Tarif mit anderen Angeboten und scheuen sich nicht vor einem Wechsel. Die meisten Stromschulden laufen zum Zeitpunkt der Jahresschlussrechnung auf und basieren auf einer Nachforderung, die die finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Ist der Jahresabschluss sehr hoch, lassen Sie die Abrechnung von einer unabhängigen Stelle prüfen und gehen in Widerspruch. Das schenkt Zeit und die Möglichkeit, durch die Neuberechnung tatsächlich weniger nachzahlen zu müssen.
Bild: pixabay / CC0 Public Domain
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